Bundesregierung glänzt mit Unkenntnis: Kleine Anfrage zur Situation der Honorarlehrkräfte

Die Bundesregierung hat die Anfrage mehrerer Abgeordneter der Grünen zur Situation von Honorarlehrkräften nun beantwortet (Drucksache 19/748 des Deutschen Bundestags vom 14.02.2018). Aus dieser Lektüre lässt sich schließen, dass die Bundesregierung nur wenig über Honorarlehrkräfte weiß: Einige Antworten lauten „keine Kenntnisse“, aber auch die Antworten, die gegeben werden konnten, liefern wenig neuen Informationsgehalt. Eine Analyse von Linda Guzzetti.
 

(hb/lg/ab/hb)

von Linda Guzzetti

 

Situation am Goethe-Institut (GI)

 

Zu Frage 3 bezüglich der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) am Goethe-Institut (GI) weiß die Bundesregierung, dass die Leitung des Goethe-Instituts und die DRV die Verträge der Honorarlehrkräfte so „neu gestaltet“ haben, dass „die notwendige Rechtssicherheit für die entsprechenden Honorarlehrkräfte …“ gewährleistet wird.

Dabei verschweigt die Antwort der Regierung, dass die Leitung des GI das Lehrdeputat der angestellten Lehrkräfte erhöht hat, wogegen diese sich zu wehren versuchen (vgl. "Schwarzer Freitag am Goethe-Institut"). Zudem haben viele Honorarlehrkräfte ihre Aufträge verloren. Unter verbleibenden Honorarlehrkräften arbeiten einige direkt am GI und andere bei ausgegründeten Firmen. Es wird penibel darauf geachtet, dass die Honorarlehrkräfte nicht in den Schulbetrieb fest eingegliedert sind: So dürfen diese Kolleg*innen die Infrastruktur des GI, wie Lehrer*innenzimmer und Kopierer, nicht benutzen, und haben keine eigenen Schlüssel. Dies wären Kriterien für Scheinselbstständigkeit – doch auch Voraussetzungen für einen normalen Schulbetrieb. Es ist ein Hohn, diese Verschlechterung der Arbeitsbedingungen „notwendige Rechtssicherheit“ zu nennen: Es ist lediglich die Sicherheit, keine Rechte zu haben.

 

Beitragsrückstände in der Krankenkasse

Bei den Fragen 1 und 2 über die Rückstände der Soloselbständigen bei Sozialversicherungsbeiträgen hebt die Antwort die fehlende Differenzierung nach Personengruppen hervor, was die Daten der Krankenkassen angeht. In Bezug auf die Beitragsrückstände der Rentenversicherung sind allerdings inzwischen neue Daten veröffentlicht worden, die u.a. in der "Welt" vom 21.2.2018 zu lesen sind.

Situation der arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte

 

Die letzten beiden Antworten der Bundesregierung betreffen die arbeitnehmerähnlichen Soloselbstständigen und sehen aus wie ein Wald von Verweisen auf gesetzliche Bestimmungen. Zuerst bin ich erschrocken am Waldrand stehen geblieben. Nachdem ich später einen Blick hinein geworfen hatte, musste ich feststellen, dass sich mehrere Verweise auf „Begründungen von Entwürfen von Gesetzen“ aus vergangenen Legislaturperioden beziehen. Es lohnt sich zu recherchieren, ob diese Entwürfe jemals zu Gesetzen geworden sind. Auf jeden Fall hat ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben (Juni 2017) empfohlen, dass es für Soloselbstständige, die nur für eine*n Auftraggeber*in tätig sind, die Möglichkeit geben sollte, dass sie jeweils für die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aufkommen und deren Auftraggeber*innen für die andere Hälfte.

 

Zum Thema Honorarlehrkräfte hatten dieselben Grünen Abgeordneten bereits Mitte 2017 eine Anfrage gestellt, die mitsamt der Antwort der Bundesregierung hier zu finden ist.