Revidiert: Neuigkeiten in den Alphabetisierungskursen vom BAMF

Update vom 20.10.2018

 

Am 14.09. haben wir auf das Rundschreiben des BAMF hingewiesen, in dem zwei Neuerungen in den Alphabetisierungskursen vorgestellt werden. Nach genauerer Durchsicht sind die Nachrichten leider nicht mehr ganz so gut, wie es zunächst klang. Eine Aktualisierung:

 

Zur Zusatzqualifizierung:
Seit Sommer 2016 konnten Lehrkräfte des Integrationskurses auch im Alphabetisierungskurs unterrichten, wenn sie keine Zusatzqualifizierung für die Alphabetisierung absolviert hatten. Diese Regelung wurde viel kritisiert, denn der Alphabetisierungskurs gilt als Knochenjob und ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit (vgl. "Was passiert im Alphabetisierungskurs?").
Jetzt soll endlich wieder Normalität einkehren. Im Trägerrundschreiben 7/18 steht: "... Die Regelung, dass auch Lehrkräfte ohne Zusatzqualifizierung in Alphakursen unterrichten können, wird zum 31.3.2018 aufgehoben ..."
Bis zum 31.3.2018 dürfen in den Kursen vertretungsweise auch nicht qualifizierte Lehrkräfte unterrichten, aber es müssen wenigstens 80 von 100 UEs von qualifizierten Dozent*innen abgedeckt werden. Ab dem 1.4.2019 müssen dann alle Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs, also auch etwaige Vertretungen, über die Zusatzqualifikation verfügen.
Dies ist eine gute Nachricht: Die Rückkehr zur Alpha-Qualifizierung war längst überfällig. Nun müssen aber auch ausreichend Ausbildungskapazitäten geschaffen werden. Ausgebuchte Seminare und lange Wartelisten haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Lehrkräfte, die die Alpha-Qualifizierung gerne gemacht hätten, nicht zum Zug kamen.
Zum Honorar im Alphabetisierungskurs:
Wir hatten am 14.09. zunächst gemeldet, das Honorar werde im Alphabetisierungskurs auf 40 Euro / UE erhöht. Diese Meldung muss relativiert werden. Es handelt sich nicht um ein neues Mindesthonorar, das verbindlich festgeschrieben ist, sondern vielmehr um ein anscheinend unverbindliches "Anreizsystem": Die Träger erhalten pro Alpha-Modul einen Bonus von 750 Euro, davon müssen 500 Euro an die Dozent*innen gehen (das entspricht 40 Euro / UE). Anscheinend bleibt es den Trägern selbst überlassen, ob sie dem Anreizsystem folgen wollen oder nicht. Aus dem Rundschreiben geht nicht hervor, ob man den Dozent*innen auch dann 40,- € zahlen muss, wenn man als Träger auf den Bonus verzichtet. Fraglich ist auch, wie lange dieses Anreizsystem erhalten bleibt.

 

Insgesamt hinterlässt dieses Konstrukt einen schalen Beigeschmack. Das BAMF versucht offenbar, mehr Lehrkräfte dazu zu bewegen, die Zusatzqualifikation für den Alphabetisierungskurs zu machen - allerdings ohne selbst eine langfristige Verpflichtung einzugehen. Es lockt die Lehrkräfte mit einem Bonbon, das jederzeit wieder zurückziehbar ist. Man kann vermuten, dass der Bonus wegfallen wird, sobald der Bedarf an Lehrkräften für die Alphabetisierung gedeckt ist.
Eine mittelfristige Sicherung des Lehrpersonals kann so nicht gelingen. Dazu braucht es ein verbindliches und verlässliches Mindesthonorar mit einer regelmäßigen, verbindlichen und verlässlichen Erhöhung, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten und der Lohnentwicklung Schritt zu halten.