Neues Urteil zum Urlaubsentgelt

Das Arbeitsgericht Osnabrück hat in seinem am 24. Oktober verkündeten Urteil festgestellt, dass die Einkommensverhältnisse der Ehegatten keine Rolle für den Anspruch aufs Urlaubsentgelt spielen.

Eine Honorarkraft für DaFZ hat ihre VHS verklagt, weil diese ihren Antrag aufs Urlaubsentgelt abgelehnt hatte. Die VHS hatte eine Offenlegung des Einkommens des Ehepartners gefordert, was die Honorarkraft abgelehnt hatte. Die Kollegin wurde bei ihrer Klage von ver.di unterstützt.

Das Arbeitsgericht hat die VHS zur Zahlung des Urlaubsentgelts verurteilt, denn es kommt "für den Status der Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person nicht auf das Einkommen des Ehemanns der Klägerin an. Die Klägerin ist daher nicht verpflichtet, die Höhe des Einkommens ihres Ehemannes der Beklagten mitzuteilen."

Die VHS ist in die Berufung vor das Landesarbeitsgericht gegangen.

Ausführliche Informationen über das Urlaubsentgelt (mit Antragsvorlagen, Erfahrungsberichten usw.) befinden sich in dem vom Bündnis veröffentlichten "Infoheft Urlaubsentgelt".

(as)