41 € bereits für alle ab dem 01.01.2021 neu beginnenden Kurse

Das BAMF informiert in seinem heutigen Trägerrundschreiben und seiner Pressemitteilung, dass bereits zum 01.01.2021 der Kostenerstattungssatz auf 4,40 € (Integrationskurse) bzw. 4,64 € (Berufssprachkurse) pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit (UE) erhöht wird. Die untere Honorargrenze für freiberuflich tätige Lehrkräfte wird auf 41 € je UE angehoben. "Sie gilt in Kursen mit Kursbeginn ab 01.01.2021. Spätestens ab dem 01.02.2021 ist diese verbindlich zu zahlen." "Die Anhebung des Kostenerstattungssatzes erfolgt unabhängig vom aktuellen Pandemiegeschehen und gilt für alle neu beginnenden Kurse bzw. Kursabschnitte sowie in allen Kursarten und unabhängig von der Kursform (Präsenz, hybrid oder im "virtuellen Klassenzimmer")."

Es gibt noch etwas Neues. Bisher war es so, dass ein Träger, der das Mindesthonorar nicht zahlte, als einzige "Strafe" seine Zulassung jedes Jahr neu beantragen musste. Das scheint sich nun geändert zu haben: "Ein Unterschreiten der Vergütungsgrenze ab dem 01.02.2021 führt zu einer Verkürzung der Zulassungsdauer auf höchstens ein Jahr. Darüber hinaus wird bei fortlaufender Unterschreitung der Vergütungsgrenze die Folgezulassung nicht erteilt." Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hat mehrmals das BAMF und die zuständigen Ministerien darum gebeten, dieses Schlupfloch (Folgezulassung bei fortlaufender Unterschreitung) zu schließen, was jetzt endlich passiert.

Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hat mit seinem jahrelangen Engagement und besonders mit seiner Aktivität in den letzten Wochen einen wesentlichen Beitrag zu der Erhöhung des Mindesthonorars geleistet.

(as)