Keine Gesichts-Screenshots mehr in BAMF-Kursen notwendig

Gute Nachrichten vom BAMF: Screenshots mit Gesichtsfotos als Teilnahme-Nachweis in Onlinekursen sind ab 1. Juli 2021 nicht mehr erforderlich. Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, Screenshots mit schwarzen Kacheln zu übermitteln. Wichtig ist nach wie vor, dass die Klarnamen in lateinischer Schrift gut lesbar sind. Was bei den Alternativen zu den Gesichts-Screenshots zu beachten ist, wird aus dem  Traegerrundschreiben  vom 24.06.21 Anlage 2 ersichtlich.

Hintergrund: Im Mai dieses Jahres haben Berliner DaF/DaZ-Gruppen gegen die bislang verlangten Gesichtsscreenshots in Integrations- und Berufssprachkursen protestiert. Wir, die Initiative Deutschdozent*innen für Datenschutz, die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung und die Freien Dozent*innen Berlin, hielten die Gesichtsfotos für datenschutzrechtlich problematisch. Daher haben wir in einem Schreiben ans BAMF am 04.05.21 auf unsere Bedenken hingewiesen und Alternativen zum Anwesenheitsnachweis in Onlinekursen vorgeschlagen und gefordert.

Daraufhin bedankte sich das BAMF in einem Antwortschreiben am 25.05.21 und versprach, nach anderen Möglichkeiten zu suchen.

Im Trägerrundschreiben vom 24.06.2021 Nr. 14/21 Anlage 2 hat das BAMF die Notwendigkeit von Gesichtsscreenshots gestrichen: "Ab sofort ist es ausreichend, wenn Screenshots Avatare oder „schwarze Kacheln“ aufweisen. Die Klarnamen der Teilnehmenden sind weiterhin zwingend anzugeben, so dass die Teilnehmenden eindeutig identifiziert werden können.“ Diese Regelung gilt für alle Online-Kursabschnitte, die zwischen dem 01.07.21 und dem 31.12.21 neu beginnen.

Wir freuen uns, dass unsere Aktion erfolgreich war.

(lg)