Klage auf Urlaubsentgelt erfolgreich!

Vor kurzem hat eine aus Norddeutschland stammende Kollegin dem Bündnis mitgeteilt, dass sie nach einem ca. 3 Monate dauernden Kampf das Urlaubsentgelt erstreiten konnte.

Als die Kollegin sich entschied, um das Urlaubsentgelt zu kämpfen, war sie nicht mehr für ihren Träger, eine private Bildungseinrichtung, tätig. Nachdem sich die Kollegin gründlich informiert hatte, z.B. mithilfe des vom Bündnis veröffentlichten Infoheftes Urlaubsentgelt, beantragte sie bei ihrem Träger das Urlaubsentgelt für 2017 und 2018. Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Nachdem die erste Rechtsberatung sehr enttäuschend verlaufen war, wandte sich die Kollegin an mediafon, die Beratung für Solo-Selbstständige von ver.di. Die Kollegin war und ist nämlich Mitglied bei ver.di.  Mediafon gab der Kollegin zahlreiche Tipps und vermittelte den Kontakt zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Bremen. 

Der Rechtsanwalt erhob Klage. Zum Prozess kam es nicht, weil man sich mithilfe des zuständigen Arbeitsgerichts einigen konnte. Es wurde nur über die Höhe des Urlaubsentgelts verhandelt. Im Nachhinein war die Kollegin darüber erstaunt, wie einfach und schnell alles gelaufen war. Sicherlich hat auch das Coronavirus dazu beigetragen, dass fast alles via Internet und am Telefon erledigt werden konnte.

(as)

Das Beispiel der Kollegin zeigt, dass es sich lohnt, um sein Recht zu kämpfen. Das den meisten arbeitnehmerähnlichen Lehrkräften verweigerte Urlaubsentgelt ist ein Skandal für einen demokratischen Rechtsstaat. Wenn man das Urlaubsentgelt beantragen will, drohen die Träger damit, dass man keine Aufträge mehr bekommt. Dem Bündnis sind auch Fälle bekannt, wo die Kolleg*innen auch tatsächlich ihre Honorarstelle verloren, nachdem sie das Urlaubsentgelt beantragt hatten. Der Kampf dauert normalerweise jahrelang. Ein gutes oder eher schlechtes Beispiel ist zurzeit Stuttgart. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte empfiehlt daher, auf keinen Fall allein das Urlaubsentgelt zu beantragen. Man muss es zusammen mit den anderen Kolleg*innen machen. Wenn die meisten mitmachen, kann nicht viel passieren. 

Bei den VHS-en wird oft nicht nur vor Gericht, sondern auch auf politischer Ebene (z.B. Stadtrat) gekämpft, denn es entscheidet die Politik, ob die städtische VHS mehr Mittel für das Urlaubsentgelt bekommt. Auch deswegen ist es meistens notwendig, dass man von der GEW oder ver.di unterstützt wird.

Das Bündnis hat das BAMF, BMI und BMAS schon oft auf die skandalösen Zustände bezüglich des Urlaubsentgelts hingewiesen. Das Bündnis hat auch gefordert, dass die Trägerpauschale um einen für das Urlaubsentgelt bestimmten Anteil erhöht wird, denn zurzeit sind viele Träger, vor allem die fairen, die für relativ gute Arbeitsbedingungen sorgen, wirklich nicht in der Lage, das Urlaubsentgelt zu zahlen. Die Lehrkräfte verzichten daher oft auf ihr Recht, damit der Träger nicht pleitegeht.

 

Wer sich über das Urlaubsentgelt informieren möchte, kann dies sehr gut in dem Infoheft Urlaubsentgelt, das vom Bündnis zusammengestellt wurde, tun. Außer Infos zur Rechtslage befinden sich dort auch einige Berichte über erfolgreiche Klagen und Antragsvorlagen. Wir empfehlen natürlich ausdrücklich auch das mediafon von ver.di und die Rechtsstelle der GEW. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gewerkschaften nicht Fälle übernehmen, die schon vor dem Eintritt angefangen haben.