Aktuelles zum Thema Krankenkassenbeiträge


Zusammenfassung: Anhörung im Bundestag über die Versicherungspflicht für Solo-Selbst­ständige am 8.10.18

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Oktober 2018, über die Versicherungspflicht für Selbstständige in der Kranken- und Rentenversicherung diskutiert. Die Mehrheit von Sachverständigen begrüßte die Versicherungspflicht, auch wenn Details zu der Ausgestaltung noch ausstanden.

Zur Debatte stand ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/1034) für eine bessere soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Die  Linke setzt sich unter anderem dafür ein, alle bisher nicht abgesicherten Selbstständigen in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rente einzubeziehen. Die Rentenbeiträge der Selbstständigen sollen sich dabei nach derem tatsächlichen Einkommen (Gewinn vor Steuern) richten. Zur Vermeidung von Altersarmut verlangen die Abgeordneten die Fortführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, also eine Erhöhung der Entgeltpunkte unter bestimmten Bedingungen, und die Einführung der Solidarischen Mindestrente.

 

Die Sachverständigen äußerten sich grundsätzlich positiv: Solo-Selbstständige hätten einen hohen Schutzbedarf, führte Markus Hofmann vom  Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aus. Es mache darüber hinaus grundsätzlich Sinn, alle Erwerbstätigen in die sozialen Sicherungssysteme mit einzubeziehen. Die Notwendigkeit einer Versicherungspflicht gibt es auch aus Sicht der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Deren Vertreter Gerald Friedrich merkte jedoch an, dass es den Selbstständigen freigestellt sein solle, ob sie eine private oder gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung wählen. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund betonte, der Anteil von Selbstständigen, die später Grundsicherung im Alter bekämen, sei überproportional hoch. Deshalb sei eine Versicherungspflicht sinnvoll. Die Unterscheidung in Solo-Selbstständige und Selbstständige bezeichnete er jedoch als nicht praktikabel, da es für die Rentenversicherung einen ungeheuren Aufwand bedeute, regelmäßig zu prüfen, ob jemand solo-selbstständig oder selbstständig sei, so Thiede.

 

(lg)

Position des DGB zur sozialen Absicherung Solo-Selbstständiger

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine allgemeine Positionierung zum Thema Sozialversicherung für Selbstständige veröffentlicht. Dies zeigt, dass das Thema verstärkt wahrgenommen wird. Wie viele andere Verbände und Gewerkschaften sieht auch der DGB die Senkung der Mindestbeiträge zur Kankenkasse nur als einen ersten Schritt an:

 

"Der Handlungsbedarf ist groß, wenn die soziale Lage von Soloselbstständigen umfassend verbessert werden soll. Der DGB wird sich dafür einsetzen, dass die von der Bundesregierung eingeleiteten ersten Schritte in dieser Richtung nicht das Ende der Fahnenstange markieren, sondern den Auftakt zu einer groß angelegten Offensive zur Verbesserung der sozialen Absicherung bilden."

 

Zur Position:

"Zur sozialen Absicherung und sozialen Lage von Solo-Selbstständigen: Großer Handlungsbedarf, kleine Konzepte?" DGB, 20.12.2018

 

(hb)

Senkung der Mindestbemessungsgrenze ab 2019

Die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige wird bei 1038,33 Euro im Jahr 2019 liegen: Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, d.h. dass der Mindestbeitrag noch weiter sinken wird als zunächst geplant. Derzeit liegt der Mindestbeitrag für Selbststsändige um die 400 €  so hoch, als würden diese ein Monatseinkommen von 2283,75 Euro erhalten.

Diese Grenze sollte nach den bisherigen Plänen 2019 auf 1168,20 Euro gesenkt und jedes Jahr entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden. Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes in der kommenden Woche im Bundestag gibt es noch eine Änderung: Das fiktive Mindesteinkommen zur Bemessung des Krankenkassenbeitrages soll auf den 90. Teil der Bezugsgröße gesenkt werden, was für 2018 einen Betrag von rund 1015 Euro im Monat entspricht, für 2019 sind es laut GKV-Spitzenverband 1038 Euro. „Damit erreichen wir eine Gleichbehandlung der Selbstständigen mit den übrigen freiwillig Versicherten in dieser Frage“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, gegenüber dem Handelsblatt.

Krankenversicherung: Mindestbeitrag für Selbstständige wird stärker gesenkt

Das Handelsblatt berichtet darüber, dass die Union und SPD den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte noch weiter senken wollen als zunächst geplant: "Derzeit ist der Mindestbeitrag für Selbstständige noch so hoch, als würden sie ein Monatseinkommen von 2283,75 Euro erhalten. Viele Selbstständige erreichen ein solches Einkommen aber nicht. Diese Grenze sollte nach den bisherigen Plänen 2019 auf 1168,20 Euro gesenkt und jedes Jahr entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden."  Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes gebe es aber noch eine Änderung: Das fiktive Mindesteinkommen zur Bemessung des Krankenkassenbeitrages solle auf einen Betrag von rund 1015 € im Monat gesenkt werden, für 1038 2019 wären es 1038 €.

Das Handelsblatt berichtet auch über die Beseitigung  einer weiteren Ungereimtheit im Gesetzentwurf: "Bisher war vorgesehen, dass Selbstständige im Krankheitsfall von der Differenz zwischen ihrem Krankengeld und dem fiktiven zu vorbeitragenden Mindesteinkommen den Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Das gleiche gilt für Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld.  Diese Bestimmung soll nun ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Krankengeld und Mutterschaftsgeld werden damit auch für Selbstständige wie für alle anderen gesetzlich Versicherten in Zukunft beitragsfrei ausgezahlt."

Das Versichertenentlastungsgesetz schreitet vor

Das Bundeskabinett hat Anfang Juni einen Referentenentwurf zum Versicherten-entlastungsgesetz (GKV-VEG) in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
Danach soll u.a. ab dem Januar 2019 der Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro reduziert werden. Damit wird eine wichtige Forderung der Honorarlehrkräfte endlich umgesetzt. Hier ist eine bildliche Darstellung der Neuerungen, u.a. die "Entlastung von Selbstständigen". Wichtig ist auch, dass die Beiträge wieder paritätisch von Arbeitnehmern*innen und Arbeitgeber*innen bestritten werden.

Brief der Honorarlehrkräfte an die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag"

 

Die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" der Bundesregierung hat am 6. Juni 2018 ihre Arbeit aufgenommen.  Ziel der Kommission ist es, "Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme" zu finden. Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften, der Politik und der Wissenschaft an. Siehe: https://www.verlaesslicher-generationenvertrag.de/

Die Vertretung der Berliner und Potsdamer VHS-Dozent*innen sowie das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte haben den Mitgliedern der Kommission den Brief weitergeleitet, den sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschickt hatten.

 

 

plusminus: Krankenversicherung als Armutsrisiko

Foto: dpa
Foto: dpa

Am 30. Mai 2018 zeigte die Sendung "Plusminus" (ARD) einen Beitrag über Krankenversicherungsbeiträge bei Selbstständigen. Porträtiert wird eine Selbstständige, die von 750 Euro Einkommen 420 Euro an die Krankenkasse abführt. Das seltsame: Je weniger Einkommen man hat, desto mehr Krankenkassenbeitrag zahlt man prozentual. Ist man auf Krankengeld angewiesen, wird plötzlich nicht die Mindestbemessung, sondern das tatsächliche Einkommen angerechnet. Dem selbstständigen Tischler in plusminus fällt dazu nur eines ein: "Wer hat sich so einen Blödsinn ausgedacht?" Während die Bundesregierung eine Halbierung der Mindestbeiträge plant, glaubt ver.di, dass eine echte Lösung nur mit einer Gesamtreform möglich ist.

 

-> Die Sendung in der ARD Mediathek ansehen

-> Zusammenfassung verschiedener Positionen zum Thema: Themenseite Krankenkasse

ver.di Videoclip: Lea zahlt ein Viertel ihres Einkommens an die Krankenversicherung

"Das ist Lea. Lea ist selbstständige Dozentin. Sie verdient 1.500 € im Monat. Sie zahlt ein Viertel ihres Einkommens für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Und damit prozentual doppelt so viel wie andere."

 

Der ver.di Videoclip stellt das Problem in einer Minute visuell dar. Eine Lösung des Problems müsse laut ver.di aber im Rahmen einer größeren Reform der Krankenversicherung stattfinden (vgl. Position zur aktuellen Debatte I Grundsatzposition)

 

(hb)


Update: Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur Halbierung der GKV-Mindestbeiträge

Laut Medienberichten liegt ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn vor, welcher die versprochene Halbierung der Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung umsetzt. Nach Angaben von Spahn würden 600.000 Kleinselbstständige davon profitieren. Er hoffe, dass der Gesetzentwurf nach der Sommerpause verabschiedet werden könne.

 

Des weiteren sehe der Gesetzentwurf die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor. Zudem sollten Krankenkassen zum Einfrieren bzw. Senken ihrer Zusatzbeiträge verpflichtet werden, wenn sie bestimmte Überschüsse erwirtschaften.

 

Update 26.04.: Die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige soll laut Bericht der taz auf 1.142 € / Monat (Gewinn) gesenkt werden. Kontroverse Debatten entzünden sich bislang an Spahns Plänen zum Abschmelzen der Krankenkassenreserven.

 

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ver.di zum Thema Krankenkassenbeiträge: "Gerechtigkeitslücke bleibt"

Die von der Regierung angestrebte Halbierung der Mindestbeiträge ist unbefriedigend, argumentiert ver.di: "Wenn die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft von Selbstständigen Beiträge "nur" noch mindestens auf ein (angenommenes) Einkommen von 1.150 € erheben, ergibt sich gegenüber den heute gültigen rund 2.300 € eine sehr deutliche Entlastung für Geringverdiener. Es bleibt aber eine große Gerechtigkeitslücke im Vergleich zu den Beiträgen, die abhängig Beschäftigte zahlen. Bei diesen gibt es schließlich weder einkommensunabhängige Mindestbeiträge noch werden die Beiträge auf alle Einkommen (auch jenseits der beruflichen Tätigkeit) erhoben."

 

Aus Sicht von ver.di genüge aber die Absenkung der Bemessungsgrenze als Einzelmaßnahme nicht, da diese einseitig die gesetzliche Krankenkasse belasten würde. Das System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung verhindere nach dieser Argumentation wirklich gerechte Lösungen. ver.di strebt daher eine Gesamtreform an und diskutiert intensiv das Modell einer Bürgerversicherung: "Wer die (genannten Logik-Brüche) nicht im Rahmen einer Gesamtreform und/oder einer Bürgerversicherung beseitigen will, ist verdammt, weiterhin Bypass-Regeln zu stricken."

 

-> Zur Position: "Krankenkasse als Solidarsystem"

(hb)

Nur noch 4 Tage: Petition für faire Krankenkassenbeiträge direkt an den Bundestag

"Der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige muss nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt werden." Dies fordert eine Petition an den Bundestag, die nur noch bis 25.04.2018 läuft. Auch wenn die Petition das benötigte Quorum nicht mehr erreichen wird: Um ein Signal an die Politik zu senden, ist es dennoch wichtig, dass sie die Mitzeichnungsfrist mit so vielen Stimmen wie möglich abschließt.

 

Zur Petition:

Ermittlung des Krankenkassenbeitrags an Gesetzliche Krankenkassen für Selbstständige nach dem tatsächlichen Gewinn

 

Mehr zum Thema: Themenseite Krankenkasse

(hb)

"Auf Kosten der Krankenkasse" - Oder?

Timot Szent-Ivanyi beschreibt unter dem Titel "Selbstständige: Auf Kosten der Krankenkasse" (Frankfurter Rundschau, 27.03.2018) einige richtige Probleme:

   1. Die Krankenkassenbeiträge sind für einige Selbstständige zu hoch.

   2. Wenn die Krankenkassenbeiträge sinken, fließt weniger Geld an die gesetzlichen Krankenkassen.

  3. Wenn weniger Geld an die gesetzlichen Krankenkassen fließt, dann kommt dafür nicht die gesamte Gesellschaft auf, sondern nur der Teil der Gesellschaft, der gesetzlich versichert ist.

Das darf man unfair finden. Ein Grund gegen die Absenkung der Beiträge ist es aber nicht, sondern eher ein Grund für eine vertiefte Debatte. Einige Reaktionen:

Linda Guzzetti, Koordination der Berliner Honorarlehrkräfte: "Weitere interessante Fragen werden in dem Artikel nicht gestellt: Inwieweit profitierten Krankenkassen bis jetzt von den hohen Beiträgen der Solo-Selbständigen? Warum arbeiten viele gering verdienende Soloselbständige an őffentlichen Einrichtungen, wie eine Studie belegt? Warum tragen diejenigen, die gut verdienen, zum Solidarsystem der Krankenkassen nicht bei?"

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Infoblatt für Honorarlehrkräfte: Krankenkasse

iconmonstr.com
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Update, 21.11.2018: Das Infoblatt ist derzeit in Überarbeitung. Wir bitten um etwas Geduld...

 

Zusammen ist alles einfacher: Deshalb sammelt das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte Erfahrungswerte und Rechercheergebnisse der Mitglieder und stellt diese regelmäßig zu Infoblättern zusammen. Hier ist das Infoblatt zum Thema "Gesetzliche Krankenkasse für Honorarkräfte" einschließlich der Neuerungen, die seit 01.01.2018 gelten. Weitere nützliche Tipps und Infos für Honorarkräfte stehen auch im Bereich "Rechtliche Tipps".

Bitte beachtet: Trotz Zusammenstellung nach bestem Wissen und Gewissen können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Eine professionelle Rechtsberatung erhalten Gewerkschaftsmitglieder bei ihrer Gewerkschaft.

(hb)

[ Download folgt ]


Saarbrücker Zeitung: Wirtschaftsministerin Rehlinger (SPD) besucht Andreas Müller

Besuch von Ministern und Ministerinnen erhält ein Blumenhändler nicht alle Tage. Doch Andreas Müller aus Saarbrücken ist nicht irgendein Blumenverkäufer: Seine Petition für faire Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbstständige hat bereits über 110.000 Unterschriften. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) besuchte ihn am 16. März 2018 auf dem Blumenmarkt, um sich selbst ein Bild zu machen.

 

Zum Artikel: "Wie ein Blumenhändler die Politik bewegte", Saarbrücker Zeitung, 16. März 2018

Zum Update: Mehr von Andreas Müller

Zur Petition: Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbstständige!

(hb)

Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenkasse seit 2013 nahezu verdreifacht

"Die Welt" zeigt auf, dass die Beitragsrückstände von "Selbstzahlern" in der Gesetzlichen Krankenkasse immer weiter steigen. Beliefen sich die Beitragsschulden im Jahr 2013 noch auf 2,15 Milliarden Euro, so schließt das Jahr 2017 nun schon mit Rückständen von 6,15 Milliarden Euro ab. Demnach hätten haben sich die Rückstände nahezu verdreifacht.

Nach einer vom "Versicherungsboten" zitierten Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK erzielten ein Drittel aller gesetzlich versicherten Selbstständigen ein Bruttoeinkommen von durchschnittlich 787 Euro im Monat. Die erhobenen Daten stammen aus dem Jahr 2012. Für diese Personen wäre auch die von der GroKo in Aussicht gestellte Absenkung der Mindestbemessungsgrenze auf 1.150 Euro noch zu hoch.

 

"Selbstständige sammeln Milliardenschulden bei Krankenkassen an", Versicherungsbote, 27.02.2018

"Wenn die Krankenkasse die Existenz gefährdet", Die Welt, 22.02.2018

 

(hb)